Einzahlung


Der SV Luterbach bezahlt: *) > Sofern die Vorübung des KSF/ESF geschossen ist

• Das Schiessbüchlein *) (pro Schütze)

• Den Vereinsstich (Sektion) *) (pro Schütze)

• Die Vereinskonkurrenz (pro Verein)

• Den Gruppenwettkampf (pro Gruppe; 5 Schützen Feld A, oder D)

• Den Teamwettkampf (pro Team; 2 Junioren und 2 Veteranen )

• Den Junioren/Jugendlichen zusätzlich einen Übungskehr und den Juniorenstich *)


Der Schütze bezahlt:

• Alle weiteren Auslagen sowie den Kantonalbeitrag


Auszahlung


Der SV Luterbach kassiert:

• Die Vereinskonkurrenz

• Den Gruppenwettkampf (max. den einbezahlten Betrag pro Gruppe)

• Den Teamwettkampf (max. den einbezahlten Betrag pro Team)


Der Schütze kassiert:

• Die selbst einbezahlten Stiche

• Die Mehrauszahlung des Gruppenwettkampfes (Aufteilung pro Schütze)

• Die Mehrauszahlung des Teamwettkampfes (Aufteilung pro Schütze)


Weitere Schützenfeste


Die Vereinskonkurrenz, der Gruppenwettkampf sowie der Teamwettkampf werden gemäss oben

aufgeführter Aufstellung abgerechnet. Der Rest wird durch den betreffenden Schützen bezahlt.

Beschlossen an der Generalversammlung vom 24.02.2012.


Der Einfachheit halber wurde auf die weibliche Form verzichtet.

Reglement für die Vereinsmeisterschaft


Artikel 1

Dieses Reglement für die Vereinsmeisterschaft bezweckt die Förderung und Erhaltung des

Schiesswesens und die Pflege der Kameradschaft im Schützenverein Luterbach.


Artikel 2

Die Vereinsmeisterschaft bezweckt die Erreichung von Auszeichnungen mittels Gutpunkten.

Angeboten wird die kleine (Hauptprogramm) und die grosse Vereinsmeisterschaft (Haupt- und

Zusatzprogramm).


Artikel 3

Die Finanzierung der Auszeichnungen erfolgt durch jährliche Beiträge der Teilnehmenden und durch

Einlagen aus der Vereinskasse in den Vereinsmeisterschaftsfonds (nachstehend Fonds genannt)

sowie durch alle nicht zweckgebundenen Spenden. Jugendliche oder Jungschützen werden

bevorzugt behandelt.

Die Beitragsleistung wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt. Ehren-, Vorstands- und

Schiesskommissionsmitglieder sind von der Beitragszahlung nicht ausgenommen.


Artikel 4

Folgende Auszeichnungen können bezogen werden:

Barauszahlungen oder Gutscheine des Gewerbevereins Luterbach. Der Wert der Gutpunkte beträgt

für 10 Punkte Fr. 1.-, für 1000 Punkte Fr. 100.- usw.

Die Schützin oder der Schütze hat bei genügender Anzahl Gutpunkte zu entscheiden, was und

wieviel sie/er beziehen will. Meldeschluss ist jeweils das Endschiessen.


Artikel 5

Das von der Generalversammlung beschlossene Jahresprogramm bildet die Grundlage zum Gutpunktesystem. Die Resultate sind nach allgemeingültigen kaufmännischen Regeln zu runden.


Artikel 6

Die Sieger der Einzelkonkurrenz des Jahresprogramms

1. Obligatorisches Programm

2. Feldschiessen

3. Hauptprogramm

4. Zusatzprogramm

5. Gesamtprogramm

erhalten je 50 Gutpunkte zusätzlich. Eine Schützin oder ein Schütze kann nur in einem Programm die

50 Punkte beanspruchen. Die Rangierung erfolgt nach obiger Reihenfolge.


Artikel 7

Vereinsmeister wird, wer am meisten Gutpunkte im Jahresprogramm (Haupt- und Zusatzprogramm)

erreicht – ohne Berücksichtigung der 50 Punkte gemäss Artikel 6 des Reglements für die Vereinsmeisterschaft –, mit Berücksichtigung der Zuschläge/Abzüge Waffenart.


Artikel 8

Im Bezugsjahr erreichte überzählige Gutpunkte können für eine weitere Auszeichnung gutgeschrieben

werden.


Artikel 9

Eine freiwillige Unterbrechung der Beitragszahlungen und somit des Programms ist möglich. Nach 10

Jahren ohne Schiesstätigkeit verfallen die Gutpunkte zugunsten des Fonds.


Artikel 10

Ist eine Schützin oder ein Schütze altershalber oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der

Lage, die Vereinsmeisterschaft fortzusetzen, ist es möglich, unter diesen Umständen auch eine

prozentuale Auszahlung des Gutpunkteguthabens zu beantragen. Der Antrag wird vom Vorstand

geprüft und entschieden. Eine Rekursmöglichkeit an die Generalversammlung ist ausgeschlossen.

Eine Auszahlung infolge Vereinswechsel oder Einstellung der Schiesstätigkeit aus anderen Gründen

kann nicht bewilligt werden. Die Beiträge verfallen – ungeachtet der Höhe des Gutpunktebestandes –

zugunsten des Fonds.


Artikel 11

Kann ein Schütze aus zwingenden Gründen nicht am offiziellen, von der Sektion besuchten

Kantonalschützenfest oder am Feldschiessen teilnehmen, kann er die beiden Stiche im eigenen

Stand innerhalb von 30 Tagen nachschiessen. Ein diesbezüglicher Antrag ist an den Präsidenten zu

richten. Dieser entscheidet endgültig zusammen mit dem 1. Schützenmeister. Es besteht kein

Anspruch auf eine Auszeichnung.


Artikel 12

Änderungen dieses Reglements, des Jahresprogramms Vereinsmeisterschaft und der Festsetzung der

jährlichen Beiträge verlangen den Beschluss der Generalversammlung mit einfachem Mehr der

anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.


Artikel 13

Die Gutpunktekontrolle führt der Chef Vereinsmeisterschaft, den Vereinsmeisterschaftsfonds der

Kassier. Kontrollorgan sind die Rechnungsrevisoren.


Artikel 14

Allfällige Differenzen bereinigt der Vorstand abschliessend.


Artikel 15

Mit der Bezahlung des Beitrages anerkennt die Schützin oder der Schütze dieses Reglement.


Artikel 16

Die Aufhebung dieses Reglements oder über die Verwendung des Fonds bei Auflösung der

Vereinsmeisterschaft kann nur an der Generalversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden,

stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.


Beschlossen und genehmigt an der Generalversammlung vom 21. Februar 2014.

Für die aktuellen Statuten melden Sie sich bitte via Mail bei folgender Adresse: sv-luterbach@hotmail.com