Einzahlung
Der SV Luterbach bezahlt: *) > Sofern die Vorübung des KSF/ESF geschossen ist
• Das Schiessbüchlein *) (pro Schütze)
• Den Vereinsstich (Sektion) *) (pro Schütze)
• Die Vereinskonkurrenz (pro Verein)
• Den Gruppenwettkampf (pro Gruppe; 5 Schützen Feld A, oder D)
• Den Teamwettkampf (pro Team; 2 Junioren und 2 Veteranen )
• Den Junioren/Jugendlichen zusätzlich einen Übungskehr und den Juniorenstich *)
Der Schütze bezahlt:
• Alle weiteren Auslagen sowie den Kantonalbeitrag
Auszahlung
Der SV Luterbach kassiert:
• Die Vereinskonkurrenz
• Den Gruppenwettkampf (max. den einbezahlten Betrag pro Gruppe)
• Den Teamwettkampf (max. den einbezahlten Betrag pro Team)
Der Schütze kassiert:
• Die selbst einbezahlten Stiche
• Die Mehrauszahlung des Gruppenwettkampfes (Aufteilung pro Schütze)
• Die Mehrauszahlung des Teamwettkampfes (Aufteilung pro Schütze)
Weitere Schützenfeste
Die Vereinskonkurrenz, der Gruppenwettkampf sowie der Teamwettkampf werden gemäss oben
aufgeführter Aufstellung abgerechnet. Der Rest wird durch den betreffenden Schützen bezahlt.
Beschlossen an der Generalversammlung vom 24.02.2012.
Der Einfachheit halber wurde auf die weibliche Form verzichtet.
Reglement für die Vereinsmeisterschaft
Artikel 1
Dieses Reglement für die Vereinsmeisterschaft bezweckt die Förderung und Erhaltung des
Schiesswesens und die Pflege der Kameradschaft im Schützenverein Luterbach.
Artikel 2
Die Vereinsmeisterschaft bezweckt die Erreichung von Auszeichnungen mittels Gutpunkten.
Angeboten wird die kleine (Hauptprogramm) und die grosse Vereinsmeisterschaft (Haupt- und
Zusatzprogramm).
Artikel 3
Die Finanzierung der Auszeichnungen erfolgt durch jährliche Beiträge der Teilnehmenden und durch
Einlagen aus der Vereinskasse in den Vereinsmeisterschaftsfonds (nachstehend Fonds genannt)
sowie durch alle nicht zweckgebundenen Spenden. Jugendliche oder Jungschützen werden
bevorzugt behandelt.
Die Beitragsleistung wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt. Ehren-, Vorstands- und
Schiesskommissionsmitglieder sind von der Beitragszahlung nicht ausgenommen.
Artikel 4
Folgende Auszeichnungen können bezogen werden:
Barauszahlungen oder Gutscheine des Gewerbevereins Luterbach. Der Wert der Gutpunkte beträgt
für 10 Punkte Fr. 1.-, für 1000 Punkte Fr. 100.- usw.
Die Schützin oder der Schütze hat bei genügender Anzahl Gutpunkte zu entscheiden, was und
wieviel sie/er beziehen will. Meldeschluss ist jeweils das Endschiessen.
Artikel 5
Das von der Generalversammlung beschlossene Jahresprogramm bildet die Grundlage zum Gutpunktesystem. Die Resultate sind nach allgemeingültigen kaufmännischen Regeln zu runden.
Artikel 6
Die Sieger der Einzelkonkurrenz des Jahresprogramms
1. Obligatorisches Programm
2. Feldschiessen
3. Hauptprogramm
4. Zusatzprogramm
5. Gesamtprogramm
erhalten je 50 Gutpunkte zusätzlich. Eine Schützin oder ein Schütze kann nur in einem Programm die
50 Punkte beanspruchen. Die Rangierung erfolgt nach obiger Reihenfolge.
Artikel 7
Vereinsmeister wird, wer am meisten Gutpunkte im Jahresprogramm (Haupt- und Zusatzprogramm)
erreicht – ohne Berücksichtigung der 50 Punkte gemäss Artikel 6 des Reglements für die Vereinsmeisterschaft –, mit Berücksichtigung der Zuschläge/Abzüge Waffenart.
Artikel 8
Im Bezugsjahr erreichte überzählige Gutpunkte können für eine weitere Auszeichnung gutgeschrieben
werden.
Artikel 9
Eine freiwillige Unterbrechung der Beitragszahlungen und somit des Programms ist möglich. Nach 10
Jahren ohne Schiesstätigkeit verfallen die Gutpunkte zugunsten des Fonds.
Artikel 10
Ist eine Schützin oder ein Schütze altershalber oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der
Lage, die Vereinsmeisterschaft fortzusetzen, ist es möglich, unter diesen Umständen auch eine
prozentuale Auszahlung des Gutpunkteguthabens zu beantragen. Der Antrag wird vom Vorstand
geprüft und entschieden. Eine Rekursmöglichkeit an die Generalversammlung ist ausgeschlossen.
Eine Auszahlung infolge Vereinswechsel oder Einstellung der Schiesstätigkeit aus anderen Gründen
kann nicht bewilligt werden. Die Beiträge verfallen – ungeachtet der Höhe des Gutpunktebestandes –
zugunsten des Fonds.
Artikel 11
Kann ein Schütze aus zwingenden Gründen nicht am offiziellen, von der Sektion besuchten
Kantonalschützenfest oder am Feldschiessen teilnehmen, kann er die beiden Stiche im eigenen
Stand innerhalb von 30 Tagen nachschiessen. Ein diesbezüglicher Antrag ist an den Präsidenten zu
richten. Dieser entscheidet endgültig zusammen mit dem 1. Schützenmeister. Es besteht kein
Anspruch auf eine Auszeichnung.
Artikel 12
Änderungen dieses Reglements, des Jahresprogramms Vereinsmeisterschaft und der Festsetzung der
jährlichen Beiträge verlangen den Beschluss der Generalversammlung mit einfachem Mehr der
anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
Artikel 13
Die Gutpunktekontrolle führt der Chef Vereinsmeisterschaft, den Vereinsmeisterschaftsfonds der
Kassier. Kontrollorgan sind die Rechnungsrevisoren.
Artikel 14
Allfällige Differenzen bereinigt der Vorstand abschliessend.
Artikel 15
Mit der Bezahlung des Beitrages anerkennt die Schützin oder der Schütze dieses Reglement.
Artikel 16
Die Aufhebung dieses Reglements oder über die Verwendung des Fonds bei Auflösung der
Vereinsmeisterschaft kann nur an der Generalversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden,
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Beschlossen und genehmigt an der Generalversammlung vom 21. Februar 2014.
Für die aktuellen Statuten melden Sie sich bitte via Mail bei folgender Adresse: sv-luterbach@hotmail.com
Nachfolgend sind die wichtigsten Links aufgelistet.